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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
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216
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216 Erster Theil/

gleichwohl vom Verstände und zu dessen Geschäfte zweck-mäßig gebraucht werden kann. Die Beredsamkeit,sofern darunter die Kunst zu überreden, d. i. durch denschönen Schein zu hintergehen (als sis orsraris), undnicht bloße Wohlredenheit (Eloquenz und Stil) verstan-den wird, ist eine Dialectik, die von der Dichtkunst nurso viel entlehnt, als nöthig ist, die Gemüther, vor derBeurtheilung, für den Redner zu dessen Vortheil zu ge-winnen, und dieser die Freyheit zu benehmen; kann alsoweder für die 'Gerichtsschranken, noch für die Kanzelnangerathen werden. Denn wenn es um bürgerliche Ge-setze, um das Recht einzelner Personen, oder um dauer-hafte Belehrung und Bestimmung der Gemüther zurrichtigen Kenntniß und gewissenhaften Beobachtnng ih-rer Pflicht, zu thun ist: so ist es unter der Würde einesso wichtigen Geschäftes, auch nur eine Spur von Üp-pigkeit des Witzes und der Einbildungskraft, noch mehraber von der Kunst zu überreden und zu irgend jemandesVortheil einzunehmen, blicken zu lassen. Denn, wennsie gleich bisweilen zn an sich rechtmäßigen und lobens-würdigen Absichten angewandt werden kann, so wird siedoch dadurch verwerflich, daß auf diese Art die Maxi-men und Gesinnungen subjectiv verderbt werden, wenngleich die That objectiv gesetzmäßig ist: indem es nichtgenug ist, das, was Recht ist, zu thun, sondern es auchaus dem Grunde allein, weil es Recht ist, auszuüben.Auch hat der bloße deutliche Begrif dieser Arten von