Critik der ästhetischen Urtheilökraft. 235
nicht auf nothwendige Gültigkeit für jedermann An-spruch machen. Aber aus einem Begriffe darf es darumeben nicht erweislich seyn, weil ein Begrif entweder be--stimmbar, oder auch an sich unbestimmt und zugleich un-bestimmbar, seyn kann» Von der erstem Art ist derVersiandesbegrif, der durch Pradicate der sinnlichenAnschauung, die ihm correfpondiren kann, bestimmbarist; von der zweyten aber der transscendentale Vernunft-begrif von dem Übersinnlichen, welches aller, jener An-schauung zum Grunde liegt, der also weiter nicht theo-Misch bestimmt werden kann»
Nun geht das Geschmacksurtheil auf Gegenstandeder Sinne, aber nicht um einen Begns derselben fürden Verstand zu bestimmen; denn es ist kein Erkenntniß-urtheil. Es ist daher, als auf das Gefühl der Lust be-zogene anschauliche einzelne Vorstellung, nur ein Privat-urtheil: und sofern würde es seiner Gültigkeit nach aufdas urtheilende Individuum allein beschrankt seyn: derGegenstand ist für Mich ein Gegenstand des Wohlge-fallens, für andre mag es sich anders, verhalten; — einjeder hat seinen Geschmack.
Gleichwohl ist ohne Zweifel im Gefchmacksurthcileeine erweiterte Beziehung der Vorstellung des Objects(zugleich auch des Subjects) enthalten, worauf wir eineAusdehnung dieser Art Urtheile, als nothwendig fürjedermann, gründen: welcher daher nothwendig irgendein Begrif zum Grunde liegen muß; aber ein Begrif..