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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
236
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2?6 Erster Theil.

der sich gar nicht durch Anschauung bestimmen, durchden sich nichts erkennen, mithin auch kein Beweisfür das Geschmacksurtheil führen laßt. Ein derglei-chen Vegrif aber ist der bloße reine Vernunftbegrif vondem Übersinnlichen, das dem Gegenstände (und auchdem urtheilenden Subjecte) als Sinnenobjecte, mithinals Erscheinung, zum Grunde liegt. Denn nähme maneine solche Rücksicht nicht an, so wäre der Anspruch desGeschmacksurchcils auf allgemeine Gültigkeit nicht zuretten; wäre der Begrif, worauf es sich gründet, einnur bloß verworrener Verstandesbcgrif, etwa von Voll-kommenheit, dem man correspondirend die sinnlicheAnschauung des Schönen beygeben könnte: so würdees wenigstens an sich möglich seyn, das Geschmacks-urtheil auf Beweise zu gründen; welches der Thesiswiderspricht.

Nun fallt aber aller Widerspruch weg, wenn ichsage: das Geschmacksurtheil gründet sich auf einemBegrifft (eines Grundes überhaupt von der subjectivenZweckmäßigkeit der Natur für die Urtheilskraft), ausdem aber nichts in Ansehung des Objects erkannt undbewiesen werden kann, weil er an sich unbestimmbar undzum Erkenntniß untauglich ist; es bekommt aber durcheben denselben doch zugleich Gültigkeit für jedermann(bey jeden? zwar als einzelnes, die Anschauung unmit-telbar begleitendes, Urtheil): weil der Besiimmungs-grund desselben vielleicht im Begriffe von demjenigen