270 Zweyter Theil.
oder vielmehr nach der Analogie einer solchen Causalität(dergleichen wir in uns antreffen) uns die Möglichkeitdes Gegenstandes vorstellen, mithin die Natur als durcheignes Vermögen technisch denken; wogegen, wennwir ihr nicht eine solche Wirkungsart beylegen, ihrCausalität als blinder Mechanism vorgestellt werdenmüßte. Wurden wir dagegen der Natur abslchtllch-wirkende Ursachen unterlegen, mithin der Telcologienicht bloß ein regulatives Princip für die bloße Be-urtheilung der Erscheinungen, denen die Natur nachihren besondern Gesetzen als unterworsen gedacht wer-den könne, sondern dadurch auch ein conjtitlltivesPrincip der Ableitung ihrer Producte von ihren Ur-sachen zum Grunde legen; so würde der Begrif einesNaturzwecks nicht mehr für die reflectirende, sonderndie bestimmende Urtheilskraft gehören; alsdann aber inder That gar nicht der Urtheilskraft eigenthümlich ange-hören (wie der Begrif der Schönheit als formaler sub-jectiver Zweckmäßigkeit), sondern, als Vernunftbegrif,eine neue Causalität in der Naturwissenfchaft einführen,die wir doch nur von uns selbst entlehnen und andernWesen beylegen, ohne sie gleichwohl mit uns als gleich-artig annehmen zu wollen.