276 Zweyter Theil.
fern Grund der Regeln habe, und also die Übereinstim-mung des Objects zu dem Bedürfniß der Regeln, wel-ches denl Verstände eigen ist, an sich zufällig, mithinnur durch einen ausdrücklich darauf gerichteten Zweckmöglich sey. Nun sollte uns zwar eben diese Harmonie,weil sie, aller dieser Zweckmäßigkeit ungeachtet, dennochnicht empirisch, sondern a xiwri erkannt wird, vonselbst daraus bringen, daß der Raum, durch dessen Be-stimmung (vermittelst der Einbildungskraft, gemäß ei-nem Begriffe) das Object allein möglich war, nichteine Beschaffenheit der Dinge außer mir, sondern einebloße Vorstellungsart in mir sey, und ich also in dieFigur, die ich einem Begriffe angemessen zeichne,d. i. in meine eigene Vorstellungsart von dem, was miräußerlich, es sey an sich was es wolle, gegeben wird,
die Zweckmäßigkeit hineinbringe, nicht von die-sem über dieselbe empirisch belehrt werde, folglich zujener keinen besondern Zweck außer mir am Objecte be-dürfe. Weil aber diese Überlegung schon einen criti-schen Gebrauch der Vernunft erfordert, mithin in derBeurtheilung des Gegenstandes nach seinen Eigenschaf«ten nicht sofort mit enthalten seyn kann; so giebt mirdie letztere unmittelbar nichts als Vereinigung hetero-gener Regeln (sogar nach dem, was sie ungleichartigges an sich haben) in einem Princip an die Hand, wel-ches, ohne einen außer meinem Begriffe und überhauptmeiner Vorstellung a xrlori liegenden besondern Grund