" ' ' XCritik der teleologischen Urtheilskrnft. 277
dazu zu fordern, dennoch von mir s priori als wahrhafterkannt wird. Nun ist die Verwunderung ein An-stoß des Gemüths an der Unvereinbarkeit einer Vorstel-lung und der durch sie gegebenen Regel mit den schonin ihm zum Grunde liegenden Principien, welcher also ei-nen Zweifel, ob man auch recht gesehen oder geurthcilthabe, hervorbringt; Bewunderung aber eine immerwiederkommende Verwunderung, ungeachtet der Ver-schwindung dieses Zweifels. Folglich ist die letzte eineganz natürliche Wirkung jener beobachteten Zweckmas-sigkcit in den Wesen der Dinge (als Erscheinungen), dieauch sofern nicht getadelt werden kann, indem die Ver-einbarung jener Form der sinnlichen Anschauung (welcheder Raum heißt) mit dem Vermögen der Begriffe (demVerstände) nicht allein deswegen, daß sie gerade dieseund keine andere ist, uns unerklärlich, sondern übcrdemnoch für das Gemüth erweiternd ist, noch etwas überjene sinnliche Vorstellungen Hinausliegendes gleichsamzu ahnen, worin, obzwar uns unbekannt, der letzteGrund jeuer Einstimmung angetroffen werden mag. Die-sen zu kennen, haben wir zwar anch nicht nöthig, wennes bloß um formale Zweckmäßigkeit unserer Vorstellun-gen ü priori zu thun ist; aber, auch nur da hinaussehenzu müssen, flößt für den Gegenstand, der uns dazu nö-thigt, zugleich Bewunderung ein.
Man ist gewohnt, die erwähnten Eigenschaften, so-wohl der geometrischen Gestalten, als auch wohl der
S z