Cririk der theologischen Urtheilskraft. 2.79
liegt, subjectiv ist, da die Vollkommenheit ein objecti-ves Wohlgefallen bey sich fuhrt.
§. 56.'
Von der relativen Zweckmäßigkeit der Natur,zum Unterschiede von der innern.
Die Erfahrung leitet unsere Urthcilslraft auf denBegrif einer objectiven und materialen Zweckmäßigkeit,d. i. auf den Begrif eines Zwecks der Natur nur als-dann, wenn ein Verhältniß der Ursache zur Wirkung zubeurtheilen ist*), welches wir als gesetzlich einzusehenuns nur dadurch vermögend finden, daß wir die Ideeder Wirkung, der Causalitat ihrer Ursache, als die die-ser selbst zum Grunde liegende Bedingung der Möglich-keit der ersteren, unterlegen. Dieses kann aber auf zwie-fache Weise geschehen: entweder indem wir die Wirkungunmittelbar als Kunstprodukt, oder nur als Materialfür die Kunst anderer möglicher Naturwesen, also ent-weder als Zweck, oder als Mittel zum zweckmäßigenGebrauche anderer Ursachen, ansehen. Die letztereZweckmäßigkeit heißt die Nutzbarkeit (für Menschen),
') Weil in der reinen Mathematik nicht von der Existenz,sondern nur der Möglichkeit der Dinge, nehmlich einer il>rem Begrif correspvndirenden Anschauung, mithin garnicht von Ursache und Wirkung die Rede seyn kann; so mußfolglich alle daselbst angemerkte Zweckmäßigkeit bloß alsformal, niemals als Naturzweck, betrachtet werden.
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