Critik der teleologischen Urtheilökraft. zoi
gut; Nichts ist in ihr umsonst; und man ist durch dasBeyspiel, daß die Natur an ihren organischen Pro-ducten giebt, berechtigt, ja berufen, von ihr und ihrenGesetzen nichts, als was im Ganzen zweckmäßig ist,zu erwarten.
Es versteht sich, daß dieses nicht ein Princip fürdie bestimmende, sondern nur für die reflectirende Ur-theilskraft sey, daß es regulativ und nicht constitutivsey, und wir dadurch nur einen Leitfaden bekommen,die Naturdinge in Beziehung auf einen Bestimmungs-grund, der ^-on gegeben ist, nach einer neuen gesetzli-chen Ordnung zu betrachten, und die Naturkunde nacheinem andern Princip, nehmlich dem der Endursachen,doch unbeschadet dem des Mechanisms ihrer Causalitat,zu erweitern. Übrigens wird dadurch keinesweges aus-gemacht, ob irgend etwas, das wir nach diesem Principbeurtheilen, absichtlich Zweck der Natur sey: ob dieGraser für das Rind oder Schaaf, und ob dieses unddie übrigen Naturdinge für den Menschen da sind. Esist gut, selbst die uns unangenehmen und in besondernBeziehungen zweckwidrigen Dinge auch von dieser Seitezu betrachten. So könnte man z. B. sagen: das Un-geziefer, welches die Menschen in ihren Kleidern, Haa-ren, oder Bettstellen plagt, sey nach einer weisen Na-turanstalt ein Antrieb zur Reinlichkeit, die für sich schonein wichtiges Mittel der Erhaltung der Gesundheit ist.Oder die Moskitomücken und andere siechende Insecten,