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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
312
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zi2 . Zweyter Theil.

Allein die reflectirende Urteilskraft soll untereinem Gesctze subsumiren, welches noch nicht gegebenund also in der That nur ein Princip der Reflexion überGegenstande ist, für die es uns objectiv gänzlich aneinem Gesetze mangelt, oder an einem Begriffe vomObject, der zum Princip für vorkommende Falle hin-reichend wäre. Da nun kein Gebrauch der Erkenntniß-Vermögen ohne Principien verstattet werden darf, sowird die reflectirende Urtheilskraft in solchen Fallen ihrselbst zum Princip dienen müssen: welches, weil es nichtobjectiv ist, und keinen für die Absicht hinreichenden Er-kenntnißgrund des Objects unterlegen kann, als bloßsubjectives Princip, zum zweckmäßigen Gebrauche derErkenntnißvcrmögen, nehmlich über eine Art Gegenstandezu reflcctiren, dienen soll. Also hat in Beziehung anssolche Falle die reflectirende Urtheilskraft ihre Maximen,und zwar nothwendige, zum Behuf der Erkenntniß derNaturgesetze in der Erfahrung, um vermittelst derselbenzu Begriisen zu gelangen, sollten diese auch Vernunft-begriffe seyn; wenn sie solcher durchaus bedarf, um dieNatur »ach ihren empirischen Gesetzen bloß kennen zulernen. Zwischen diesen nothwendigen Maximender reflectirenden Urlheilskrast kann nun ein Wider-streit, mithin eine Antinomie, Stattfinden; woraufsich eine Dialectik gründet, die, wenn jede von zweyeinander widerstreitenden Maximen in der Natur derErkenntnißvermögen ihren Grund hat, eine natürliche