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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
319
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Critik der teleologischen Urtheilskraft, z 19

nunftgebrauch in Ansehung der besonderen Erfahrungs-gesetze gilt) mit der Heteronomie der anderen, welchesich nach den von dem Verstände gegebenen (allgemeinenoder besondern) Gesetzen richten muß, verwechselt.

§. 72.

Von den mancherley Systemen über dieZweckmäßigkeit der Natur.

Die Nichtigkeit des Grundsatzes: daß über gewisseDinge der Natur (organisirte Wesen) und ihre Möglichkeitnach dem Begriffe von Endursachen geurtheilt werdenmüsse, selbst auch nur wenn man, um ihre Beschaf-fenheit durch Beobachtung kennen zu lernen, einenLeitfaden verlangt, ohne sich bis zur Untersuchungüber ihren ersten Ursprung zu versteigen, hat noch nie-mand bezweifelt. Die Frage kann also nur seyn: obdieser Grundsatz bloß subjectiv gültig, d. i. bloß Maximeunserer Urtheilskraft oder ein objectives Princip derNatur sey, nach welchem ihr, außer ihrem Mechanism(nach bloßen Bewegungsgesctzen), noch eine andere Artvon Causalität zukomme, nehmlich die der Endursachen,unter denen jene (der bewegenden Kräfte) nur alsMittelursachen standen.

Nun könnte man diese Frage, oder Aufgabe für dieSpekulation, ganzlich unausgemacht und unaufgelösetlassen; weil, wenn wir uns mit der letzteren innerhalbden Gränzen der bloßen Natum'kenntmß begnügen, wir