Critik der theologischen Urtheilskraft, ^zi
gefragt werden, weil der Begrif eines Naturzwecks sei-ner objectiven Realität nach durch die V-rnunft garnicht erweislich ist (d. i. er ist nicht für die bestimmen-de Urtheilskraft constitutiv, sondern für die rcflettircndebloß regulativ).
Daß er es aber nicht sey, ist daraus klar, weiler, als Begrif von einem NatlN'product, Naturnoth-wendigkeit und doch zugleich eine Zufälligkeit der Formdes Objects (in Beziehung auf bloße Gesetze der Na-tur) an eben demselben Dinge als Zweck in sich faßt;folglich, w?nn hierin kein Widerspruch seyn soll, einenGrund für die Möglichkeit des Dinges in der Natur,und doch auch einen Grund der Möglichkeit dieser Na-tur selbst und ihrer Beziehung auf etwas, das nichtempirisch erkennbare Natur (übersinnlich) mithinfür uns gar nicht erkennbar ist,, enthalten muß,um nach einer andern Art Caufalität als der desNaturmechanisms beurtheilt zu werden, wenn manseine Möglichkeit ausmachen will. Da also derBegrif eines Dinges, als Natnrzwecks, für die be-stimmende Urtheilskraft überschwenglich ist, wennman das Object durch die Vernunft betrachtet (ob erzwar für die refiectirende Urtheilskraft in Ansehungder Gegenstände der Erfahrung immanent seyn mag),mithin ihm für bestimmende Urtheile die objectiveRealität nicht verschast werden kann: so ist hierausbegreiflich, wie alle Systeme, die man für die dog-