Critik der ideologischen Urtheilskraft. zz9
jectiven, aber dem menschlichen Geschlecht unnachlaß-lich anhangenden, Grunde allein gemäß ist.
, §. 7^.Anmerkung.
Diese Betrachtung, welche es gar sehr verdient in derTransc?»dentalpl)i!osopyie umständlich ausgeführt z» wer'den, mag hier nur episodisch, zur Erläuterung (nicht zumBeweise des hier Vorgetragenen), eintreten.
Die Vernunft ist ein Vermögen der Principien, undgeht in ihrer äusserste» Forderung auf das Unbedingte; dahingegen der Verstand ihr immer nur unter ei»er gewissenBedingung, die gegeben werden muß, zu Diensten steht. Ohn-Begriffs des Verstandes aber, welchen objective Realität ge-geben werden muß, kann die Vernunft gar nicht objectiv(synthetisch) urtheilen, und enthält, als theoretische Ver-nunft, für sich schlechterdings keine constltutlve, sondernbloß regulative Principien Man wird bald innc: daß, woder Verstand nicht folgen kann, die Vernunft überschweng-lich wird, und in zuvor gegründeten Ideen (als regulativenPrincipien), aber nicht objectiv gültigen Begriffen sich her-vorthut; der Verstand aber, der mit ihr nicht Schritt hal-ten kann, aber doch zur Gültigkeit für Objecte nöthig seynwürde, die Gültigkeit jener Zdecn der Vernunft nur aufdas Subject, aber doch allgemein für alle von dieser Gat-tung, d. i. auf die Bedingung einschränke, daß nach derNarur unseres (menschlichen) ErkennmißvermögenS odergar überhaupt nach dem Begriffe, den wir uns von demVermögen eines endlichen vernünftigen Wesens überhauptmachen können, nicht anders als so könne und müsse gedachtwerden.: ohne doch zu behaupten, daß der Grund eines svl,