Z48 Zweyter Theil.
Unser Verstand hat also das Eigene für die Ur-theilskrast, daß im Erkenntniß durch denselben, durchdas Allgemeine das Besondere nicht bestimmt wird, unddieses also von jenem allein nicht abgeleitet werden kann;gleichwohl aber dieses Besondere in der Mannichfaltigkeitder Natnr zum Allgemeinen (durch Begriffe und Gesetze)zusammenstimmen soll, um darunter subsumirt werdenzu können, welche Zusammensiimmung unter solchenUmstanden sehr zufallig und für die Urrheilskraft ohnebestimmtes Princip seyn muß.
Um nun gleichwohl die Möglichkeit einer solchenZusammenstimmung der Dinge der Natur zur Ur-theilskraft (welche wir als zufallig, mithin nur durcheinen darauf gerichteten Zweck als möglich vorstellen)wenigstens denken zu können, müssen wir uns zugleicheinen andern Verstand denken, in Beziehung auf wel-chen, und zwar vor allem ihm beygelegten Zweck, wirjene Zusammenstimmung der Naturgesetze mit unsererUrtheilskraft, die für unsern Verstand nur durch dasVerbindungsmittel der Zwecke denkbar ist, als noth-wendig vorstellen können.
Unser Verstand nehmlich hat die Eigenschaft, daß erin seinem Erkenntnisse, z. V. der Ursache eines Products,vom Analytisch-Allgemeinen (von Begriffen) zumBesondern (der gegebenen empirischen Anschauung) ge-hen muß; wobey er also in Ansehung der Mannichfaltig-keit des letztem nichts bestimmt, sondern diese Besiim-