Z58 Zweyter Theil.
für die bestimmende, sondern nur auf einem Grundeder Erörterung (Exposition) derselben für die reflecti-rende Urtheilskrast beruhen könne. — Denn Erklärenheißt von einem Princip ableitn, welches man also deut-lich muß erkennen und angeben können. Nun müssenzwar das Princip des Mechanisms der Natur und dasder Causalität derselben an einem und eben demselbenNaturproducte in einem einzigen oberen Princip zusam-menhangen und daraus gemeinschaftlich abfließen, weilsie sonst in der Naturbctrachtung nicht neben einanderbestehen könnten. Wenn aber dieses objectiv-gemein-schaftliche, und also auch "die Gemeinschaft der davonabHangenden Maxime der Naturforfchung berechtigende,Princip von der Art ist, daß es zwar angezeigt, nie aberbestimmt erkannt und für den Gebrauch in vorkommen-den Fällen deutlich angegeben werden kann; so laßt sichaus einem solchen Princip keine Erklärung d. i. deutlicheund bestimmte Ableitung der Möglichkeit eines nach jenenzwey heterogenen Principien möglichen Naturproductsziehen, Nun ist aber das gemeinschaftliche Princip dermechanischen einerseits und der teleologischen Ableitungandrerseits das Übersinnliche, welches wir der Na-tur als Phänomen unterlegen müssen. Von diesem qberkönnen wir uns in theoretischer Absicht nicht den minde-sten bejahend bestimmten Begrif machen. Wie also nachdemselben, als Princip, die Natur (nach ihren beson-dern Gesetzen) für uns ein System ausmacht, welches