Critik der teleologischen Urtheilskraft. Z71
amnaaßen, die Erzeugung jener zwey Reiche von derBedingung der Endursachen unabhängig gemacht zuhaben.
Selbst, was die Veränderung betrift, welcher ge-wisse Individuen der organisirten Gattungen zufälliger-weife unterworfen werden, wenn man findet, daß ihr foabgeänderter Charakter erblich und in die Zeugungskraftaufgenommen wird, so kann sie nicht füglich anders alsgelegentliche Entwickelung einer in der Species ursprüng-lich vorhandenen zweckmäßigen Anlage, zur Selbsterhal-tung der Art, beurtheilt werden; weil das Zeugen sei-nes gleichen, bey der durchgängigen inneren Zweckmä-ßigkeit eines organisirten Wesens, mit der Bedingungnichts in die Zcugungskraft aufzunehmen, was nichtsuch in einem solchen System von Zwecken zu einerder unentwickelten ursprünglichen Anlagen gehört, sonahe verbunden ist. Denn, wenn man von diesemPrincip abgeht, so kann man mit Sicherheit nicht wis-sen, ob nicht mehrere Stücke der jetzt cm einer Speciesanzutreffenden Form eben so zufalligen zwecklosen Ur-sprungs seyn mögen; und das Princip der Teleologie:in einem organisirten Wesen nichts von dem, was sichin der Fortpflanzung desselben erhält, als unzweckmä-ßig zu beurtheilen, müßte dadurch in der Anwendungsehr unzuverlässig werden, und lediglich für den Urstamm(den wir aber nicht mehr kennen) gültig seyn.
Aas