Z72 Zweyter Theil.
HllMe macht wider diejenigen, welche für alle sol-che Naturzwecke ein teleologisches Princip der Beurthei-lung, d. i. einen architectonischen Verstand anzunehmennöthig finden, die Einwendung: daß man mit eben demRechte fragen konnte, wie denn ein solcher Verstand mög-lich sey, d. i. wie die mancherley Vermögen und Eigen-schaften, welche die Möglichkeit eines Verstandes, derzugleich ausführende Macht hat, ausmachen, sich soZweckmäßig in einein Wesen haben zusammen finden kön-nen. Allein dieser Einwurf ist nichtig. Denn die ganzeSchwierigkeit, welche die Frage, wegen der ersten Er-zeugung eines in sich selbst Zwecke enthaltenden und durchsie allein begreiflichen Dinges umgiebt, beruht auf derNachfrage nach Einheit des Grundes der Verbindungdes Mannichfaltigen außer einander in diesem Pro-dukte; da denn, wenn dieser Grund in dem Verständeeiner hervorbringenden Ursache als einfacher Substanzgefetzt wird, jene Frage, sofern sie teleologifch ist, hin-reichend beantwortet wird, wenn aber die Ursache bloß inder Materie, als einem Aggregat vieler Substanzen auseinander, gesucht wird, die Einheit des Princips für dieinnerlich zweckmäßige Form ihrer Bildung ganzlich er-mangelt ; und die Avtocratie der Materie in Erzeu-gungen, welche von unserm Verstände nur als Zweckebegriffen werden können, ist ein Wort ohne Bedeutung.
Daher kommt es, daß diejenigen, welche für dieobjectiv-zweckmäßigen Formen der Materie einen oder-