Critik der teleologischen Urtheilskrast. 42z
Wohlbefinden) zu setzen, nicht aber sich einen solchenursprünglich (in der Freyheit) selbst zu verschaffen imStande wäre; so waren zwar (relative) Zwecke in derWelt, aber kein (absoluter) Endzweck, weil das Daseynsolcher vernünftigen Wesen doch immer zwecklos seynwürde. Die moralischen Gesetze aber sind von der ei-genthümlichen Beschaffenheit, daß sie etwas als Zweckohne Bedingung, mithin gerade so, wie der Begrif einesEndzwecks es bedars, für die Vernunft vorschreiben;und die Existenz einer solchen Vernunft, die in derZweckbeziehnng ihr selbst das oberste Gesetz seyn kann>mit andern Worten die Existenz vernünftiger Wesenunter moralischen Gesetzen, kann also allein als End-zweck vom Daseyn einer Welt gedacht werden. Istdagegen dieses nicht so bewandt, so liegt dem Daseynderselben entweder gar kein Zweck in der Ursache, oberes liegen ihm Zwecke ohne Endzweck zum Grunde.
Das moralische Gesetz, als formale Vernunftbedin-gung des Gebrauchs unserer Freyheit, verbindet unsfür sich allein, ohne von irgend einem Zwecke, als mate-rialer Bedingung, abzuhängen; aber es bestimmt unsdoch auch, und zwar a xrlari, einen Endzweck, welchemnachzustreben es uns verbindlich macht: und dieser ist dashöchste durch Freyheit mögliche Gut in der Welt.
Die subjective Bedingung, unter welcher der Mensch(und nach allen unsern Begriffen auch jedes vernünftigeendliche Wesen) sich, unter dem obigen Gesetze, einen
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