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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
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426
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426 Zweyter Theil.

ist ein in sie durch ihre Natur (als endlicher Wesen) ge-legter unwiderstehlicher Zweck, den die Vernunft nurdem moralischen Gesetze als unverletzlicher Bedingungunterworfen, oder auch nach demselben allgemein ge-macht wissen will, und so die Beförderung der Glückse-ligkeit, in Einstimmung mit der Sittlichkeit, zum End-zwecke macht. Diesen nun, so viel (was die ersteren be-trist) in unserem Vermögen ist, zn befördern, wird unsdurch das moralische Gesetz geboten; der Ausschlag, dendiese Bemühung hat, mag seyn welcher er wolle» DieErfüllung der Pflicht besteht in der Form des ernstlichenWillens, nicht in den Mittclurfachen des Gelingens.

Gesetzt also: ein Mensch überredete sich, theilsdurch die Schwache aller so sehr gepriesenen speculati-ven Argumente, theils durch manche in der Natur undSittenwelt ihm vorkommende Unregelmäßigkeiten be-wogen, von dem Satze: es sey kein Gott; so würdeer doch in seinen eigenen Augen ein N-chtswürdigerseyn, wenn er darum die Gesetze der Pflicht für blosseingebildet, ungültig, unverbindlich halten, und un-gescheut zu übertreten beschließen wollte. Ein solcherwürde auch alsdann noch, wenn er sich in der Folgevon dem, was er Anfangs bezweifelt hatte, überzeugenkönnte, mit jener Denknngsart doch immer ein Nichts-würdiger bleiben: ob er gleich seine Pflicht, aber ausFurcht, oder aus lohusüchnger Absicht, ohne pflicht-verehrende Gesinnung, der Wirkung nach so pünktlich,