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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
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429
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Critik der teleologischen Urtheilskraft. 429

machen, das Daseyn eines moralischen Welturhebers,d. i. Gottes, annehmen.

§. 88-

Beschrankung der Gültigkeit des moralischenBeweises.

Die reine Vernunft, als practisches Vermögen,d« i. als Vermögen den freyen Gebrauch unserer Causa-litat durch Ideen (reine Vernunftbegriffe) zu bestimmen,enthalt nicht allein im moralischen Gesetze ein regula-tives Princip unserer Handlungen, sondern giebt auchdadurch zugleich ein subjectiv-constitutives, in demBegriffe eines Objects an die Hand, welches nur Ver-nunft denken kann, und welches durch unsere Handlun-gen in der Welt nach jenem Gesetze wirklich gemacht wer-den soll. Die Idee eines Endzwecks im Gebrauche derFreyheit nach moralischen Gesetzen hat also subjectiv»practische Realität. Wir sind Ä priori durch die Ver-nunft bestimmt, das Weltbeste, welches in der Verbin-dung des größten Wohls der vernünftigen Weltwefeitmit der höchsten Bedingung des Guten an denselben,d. i. der allgemeinen Glückseligkeit mit der gesetzmäßig-sten Sittlichkeit, besteht, nach allen Kräften zu beför-dern. In diesem Endzwecke ist die Möglichkeit des einenTheils, nehmlich der Glückseligkeit, empirisch bedingt,d. i. von der Beschaffenheit der Natur (ob sie zu diesemZwecke übereinstimme oder nicht) abhangig, Wb i»