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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
434
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4Z4 Zweyer Theil.

können wir sagen: daß, nach der Beschaffenheitunseres Vernunftvermögens, wir uns die Mög-lichkeit <incr solch?:, auf das moralische Gesetz

und dessen Object bezogenen Zweckmäßigkeit, als in die-sem Endzwecke ist, ohne einen Welturhcber und Negie-rer, der zugleich moralischer Gesetzgeber ist, gar nichtbegreiflich machen können.

Die Wirklichkeit eines höchsten moralisch - gesetz-gebenden Urhebers ist also bloß für den pratti-schen Gebrauch unserer Vernunft hinreichend dar-gethan, ohne in, Ansehung des Daseyns desselben etwastheoretisch zu bestimmen. Denn diese bedarf zur Mög-lichkeit ihres Zwecks, der uns auch ohncdas durch ihreeigene Gesetzgebung aufgegeben ist, einer Idee, wo-durch das Hinderniß, aus dem Unvermögen ihrer Be-folgung nach dem bloßen Naturbcgriffe von der Welt(für die reflectirende Urtheilskraft hinreichend) wegge-räumt wird; und diese Idee bekommt dadurch practischeRealität, wenn ihr gleich alle Mittel, ihr eine solche intheoretischer Absicht, zur Erklärung der Natur und Be-stimmung der obersten Ursache zu verfassen, für dasspeculacive Erkenntniß gänzlich abgehen. Für die theo^rerisch-reflectirende Urtheilskraft bewies die physische Te?ieologie aus den Zwecken der Natur hinreichend eineverständige Wcll Ursache; für die pracrische, bewirkt die-ses die moralische durch den Begrif eines Endzwecks,den sie in pracuscher Absicht der Schöpfung beyzule-