442 Zweyter Theil.
unsere Einsicht in die Natur desselben Mangelhafteshat, sich auf die sittliche Vorschrift erstrecken, und so dieReligion unmoralisch machen und verkehren.
In Ansehung der Hofunng eines künftigen Lebens,wenn wir, siatt des Endzwecks, den wir, der Vorschriftdes moralischen Gesetzes gemäß, selbst zu vollfuhrenhaben, zum Leitfaden des Vernunfturtheils für unsereBestimmung (welches also nur in praktischer Bezie-hung als nothwendig, oder annchmungswürdig, be-trachtet wird) unser theoretisches Erkenntnißvermögenbefragen, giebt die Seelenlchre in dieser Absicht, so wieoben die Theologie, nichts mehr als einen negativenBegrif von unserm denkenden Wesen: daß nehmlich kei-nes seiner Handlungen und Erscheinungen des innernSinnes materialistisch erklärt werden könne; daß alsovon ihrer abgesonderten Natur, und der Daner oderNichtdaucr ih-cr Persönlichkeit nach dem Tode, unsschlechterdings kein erweiterndes bestimmendes Urtheilaus speculaliven Gründen durch unser gcsammtcs theo-retisches Erkenntnißvermogen möglich sey. Da also al-les hier der teleologischen Beurtheilung unseres Da-seyns in practischer nothwendiger Rücksicht und der An-nchmuug unserer Fortdauer, als der zu dem uns vonder Vernunft schlechterdings aufgegebeneu Endzweck er-forderlichen Bedingung, überlassen bleibt, so zeigt sichhier zugleich der Nutzen (der zwar beym ersten AnblickVerlust zu seyn scheint): daß, so wie die Theologie für