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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
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446
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446 Zweyter Theil.

beil, um für die Gültigkeit desselben vor der schärfstenPrüfung Stand hallen zu können (selbst wenn man aneinem Theile die Schwache unserer Vernunfteinsichteinzugcstehen genöthigt seyn sollte ; fo ist es für denPhilosophen Pflicht (gefetzt daß er auch die Anforderungder Aufrichtigkeit an ihn für nichts rechnete), den ob-gleich noch fo heilsamen Schein, welchen eine solcheVcrmengung hervorbringen kann, anfzudecken, und, wasbloß zur Überredung gehört, von dem was auf Über-zeugung führt (die beide nicht bloß dem Grade, fon-dern selbst der Art nach, unterschiedene Bestimmungendes Beyfalls sind) abzusondern, um die Gemülhsfassungin diesem Beweise in ihrer ganzen Lauterkeit offen dar-zustellen, und diesen der sirengsten Prüfung freymüthigunterwerfen zu können.

Ein Beweis aber, der auf Überzeugung angelegtist, kann wiederum zwiefacher Art seyn, entweder einsolcher, der, was der Gegenstand an sich fey, oder waser für UNS (Menschen überhaupt), nach den unsnothwendigen Vernunftprincipien feiner Beurtheilung,sey (ein Beweis -l«--' oder «»Z^«^-«,, das

letztere Wort in allgemeiner Bedeutung für Menschenüberhaupt genommen), ausmachen soll. Im ersterenFalle ist er auf hinreichende Principien für die bestim-mende, im zweyten bloß für die reflectirenoe Urcheilskraftgegründet. Im letzrein Falle kann er, auf blos) rhiore-tifchen Principien beruhend, niemals auf Überzengung