Critik der theologischen Urtheilökraft. 447
Wirken; legt er aber ein praktisches Vernunftvn'ncipzum Grunde (welches mithin allgemein und nothwen-dig gilt), so darf er wohl auf eine, in reiner practi-scher?ü ficht hinreichende, d. i. moralische, ÜberzeugungAnspruch machen. Ein Beweis aber wirkt aufillxrzeugung, ohne noch zu überzeugen, wenn erbloß auf dem Wege dahin gefuhrt wird, 0. i. nur ob-jective G'-ünde dazu in sich enthalt, die, ob sie gleichnoch nicht zur Gewißheit hinreichend, dennoch von.derArt sind, daß sie nicht bloß als subjective Gründe desUrtheils zur Überredung dienen. '
Alle theoretische Beweisgründe reichen nun entwe-der zu: 1) zum Beweise durch logisch-lirengeVerlttMft-schlüsfe; oder, wo dieses nicht ist, 2) zum Schlüssenach dec' Analogie' oder, findet auch dieses etwa nicht
Statt, doch noch ? zur wahrscheinlicheu Meynung;
oder endlich, was das Mindeste ist, 4) zur Anneh-mung eines bloß möglichen Erklarungsgrundes, alsHypothese. - Nun sage ich: daß alle Beweisgründeüberhaupt, die auf theoretische Überzeugung wirken,kein Furwahrhalten dieser Arr von dem höchsten biszum niedrigsten Grade desselben, bewirken können,wenn der Satz von der Existenz eines Urwesens, als ei-nes Gottes, in der dem ganzen Inhalte dieses Be-grifs angemessenen Bedeutung, nehmlich als einesMoralllcheN Welturhebers, mithin so, daß durch ihn