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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
Seite
450
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4;o Zweyter Theil.

schließen, d. i. dieses Merkmal des specifischen Unter-schiedes auf das andere übertragen. So kann ich mir,nach der Analogie mit dem Gesetze der Gleichheit derWirkung und Gegenwirkung, in der wechselseitigen An-ziehung und Abstoßung der Körper untereinander, auchdie Gemeinschaft der Glieder eines gemeinen Wesensnach Regeln des Rechts denken; aber jene specifischenBestimmungen (die materielle Annchnng oder Absto-ßung) nicht auf diese übertragen, und sie den Bürgernbeylegen, um ein System welches Staat heißt, auszu-machen. Eben so dürfen wir wohl die Causalitatdes Urwesens in Ansehung der Dinge der Welt, als Na-turzwecke, nach der Analogie eines Verstandes, alsGrundes der Formen gewisser Producte, die wir Kunst-werke nennen, denken (denn dieses geschieht nur zumBehuf des theoretischen oder practischen Gebrauchs un-seres Erkenntnißvermögens, den wir von diesem Be-griffe in Ansehung der Naturdinge in der Welt, nacheinem gewissen Princip, zu machen haben); aber wir

gie schließen; weil hier das Princip der Möglichkeit einersolche» Schluss« gerade mangelt, nehmlich die pziims i-a-riunis, das höchste Wesen mit dem Menschen (in Ansehungihrer beiderseitigen Causalitat) zu einer und derselben Gat.'tung zu zahlen. Die Causalitat der Weltwesen, die im-mer sinnlich-bedingt (dergleichen die durch Verstand) ist,kann nicht auf ein Wesen übertragen werden, welches m/tjenen keine» Gattungsbegrif, als den eines Dinges über-haupt, gemein hat.