4)2 Zweyter Theil. ,
so kann man mit diesen doch über die Sinnenwelt hinausnichts meynen, und solchen gewagten Urtheilen denmindesten Anspruch auf Wahrscheinlichkeit zugestehen.Denn Wahrscheinlichkeit ist ein Theil einer in einergewissen Reihe der Gründe möglichen Gewißheit (dieGründe derselben werden darin mit dem Zureichenden,als Theile mit einem Ganzen, verglichen), zu welchenjener unzureichende Grund muß ergänzt werden können.Weil sie aber als Bestimmungsgründe der Gewißheiteines und desselben Urtheils gleichartig seyn müssen,indem sie sonst nicht zusammen eine Größe (dergleichen dieGewißheit ist) ausmachen würden: so kann nicht einTheil derselben innerhalb den Gränzen möglicher Erfah-rung, ein anderer außerhalb aller möglichen Erfahrungliegen. Mithin, da bloß-empirische Beweisgründeauf nichts Übersinnliches führen, der Mangel in derReihe derselben auch durch nichts ergänzt werden kann;so findet in dem Versuche, durch sie zum übersinnlichenund einer Erkenntniß desselben zu gelangen, nicht diemindeste Annäherung, folglich in einem Urtheile überdas letztere durch von der Erfahrung hergenommeneArgumente, auch keine Wahrscheinlichkeit Statt.
4) Was als Hypothese zu Erklärung der Mög»lichkeit eincr gegebenen Erscheinung dienen soll, davonmuß wenigstens die Möglichkeit völlig gewiß seyn. Esist genug, daß ich bey einer Hypothese auf die Erkennt-niß der Wirklichkeit (die in einer für wahrscheinlich aus-