Critik der teleologischen Urtheilskraft.' 45)
gegebenen Meynung noch behauptet wird) Verzichtthue: mehr kann ich nicht Preis geben; die Möglichkeitdessen, was ich einer Erklärung zum Grunde lege, mußwenigstens keinem Zweifel ausgesetzt seyn, weil sonst derleeren Hirngespinste kein Ende seyn würde. Die Mög-lichkeit aber eines nach gewissen Begriffen bestimmtenübersinnlichen Wesens anzunehmen, da hiezu keine vonden erforderlichen Bedingungen einer Erkenntniß, nachdem was in ihr auf Anschauung beruht, gegeben ist,und also der bloße Satz des Widerspruchs (der nichtsals die Möglichkeit des Denkens und nicht des gedach»ten Gegenstandes selbst beweisen kann) als Criteriumdieser Möglichkeit übrig bleibt, würde eine völlig grund-lose Voraussetzung seyn.
Das Resultat hievon ist: daß für das Daseyn desUrwesens, als einer Gottheit, oder der Seele, als einesunsterblichen Geistes, schlechterdings kein Beweis mtheoretischer Absicht, um auch nur den mindesten Graddes Fürwahihaltens zu wirken, für die menschliche Ver-nunft möglich sey; und dieses aus dem ganz begreifli-chen Grunde: weil zur Bestimmung der Ideen desÜbersinnlichen für uns gar kein Stof da ist, indem wirdiesen letzteren von Dingen in der Sinnenwelt herneh-men müßten, ein solcher aber jenem Objecte schlechter-dings nicht angemessen ist, also, ohne alle Bestimmungderselben, nichts mehr, als der Begrif von einem nicht-sinnlichen Etwas übrig bleibt/ welches den letzten Grund
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