454 Zweyter Theil.
der Sinnenwelt enthalte, der noch kein Erkenntniß(als Erweiterung des Begrifs) von seiner inneren Be-schaffenheit ausmacht.
§. 9!-
Von der Art des Fürwahrhaltens durch einenpractischen Glauben.
Wenn wir bloß auf die Art sehen, wie cttvas fürUNs (nach der subjectiven Beschaffenheit unserer Vor-stellungskräfte) Object der Erkenntniß (res cyZno^i-dilis) seyn kann: so werden alsdann die Begriffe nichtmit den Objecten, sondern bloß mit unsern Erkenntniß-Vermögen und dem Gebrauche, den diese von der gegebe-nen Vorstellung (in theoretischer oder practischer Absicht)machen können, zusammengehalten; und die Frage, obetwas ein erkennbares Wesen sey.oder nicht, ist keineFrage, die die Möglichkeit der Dinge selbst, sondern»mserer Erkenntniß derselben angeht.
Erkennbare Dinge sind nun von dreyfacher Art:
Sachen der Meynung (^wadus), Thatsachen
(llldUll), und Glaubenssachen (mere crecUbUL).
I) Gegenstande der bloßen Vernunstidcen, die für.das theoretische Erkenntniß gar nicht in irgend einermöglichen Erfahrung dargestellt werden können, sind-sofern auch gar nicht erkennbare Dinge, mithin kann,man in Ansehung ihrer nicht einmal, meynen;, wie