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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
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454
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454 Zweyter Theil.

der Sinnenwelt enthalte, der noch kein Erkenntniß(als Erweiterung des Begrifs) von seiner inneren Be-schaffenheit ausmacht.

§. 9!-

Von der Art des Fürwahrhaltens durch einenpractischen Glauben.

Wenn wir bloß auf die Art sehen, wie cttvas fürUNs (nach der subjectiven Beschaffenheit unserer Vor-stellungskräfte) Object der Erkenntniß (res cyZno^i-dilis) seyn kann: so werden alsdann die Begriffe nichtmit den Objecten, sondern bloß mit unsern Erkenntniß-Vermögen und dem Gebrauche, den diese von der gegebe-nen Vorstellung (in theoretischer oder practischer Absicht)machen können, zusammengehalten; und die Frage, obetwas ein erkennbares Wesen sey.oder nicht, ist keineFrage, die die Möglichkeit der Dinge selbst, sondern»mserer Erkenntniß derselben angeht.

Erkennbare Dinge sind nun von dreyfacher Art:

Sachen der Meynung (^wadus), Thatsachen

(llldUll), und Glaubenssachen (mere crecUbUL).

I) Gegenstande der bloßen Vernunstidcen, die für.das theoretische Erkenntniß gar nicht in irgend einermöglichen Erfahrung dargestellt werden können, sind-sofern auch gar nicht erkennbare Dinge, mithin kann,man in Ansehung ihrer nicht einmal, meynen;, wie