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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
Entstehung
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456
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456 Zweyter Theil.

das Denken übrig läßt. Ob aber alsdann das Letztere(welches wir nur am Menschen, d. i. in Verbindungmit' einem Körper, kennen) übrig bleibe, können wirnicht ausmachen. Ein solches Ding ist ein vMlÜnf-

telte6 Wesen (ens ralioriis r?.riocirillntis), keinBmumftwejeü (ens 'r-itioriis r-zliocirilltae); von

welchem letzteren es doch möglich ist, die objective Reali-tät seines Begrifs, wenigstens für den practischen Ge»brauch der Vernunft, hinreichend darzuthun, weil dieser,der seine eigenthümlichen und apodictisch gewissen Prin-cipien a priori hat, ihn sogar erheischt (postulirt).

2) Gegenstände für Begriffe, deren objective Reali-tät (es sey durch reine Vernunft, oder durch Erfahrung,und, im ersteren Falle, aus theoretischen oder practischenDatis derselben, in allen Fallen aber vermittelst einerihnen correspondirenden Anschauung) bewiesen werdenkann, sind (rsü t-^i) Thatsachen Dergleichensind die mathematischen Eigenschaften der Größen (inder Geometrie), weil sie einer Darstellung a priorifür den theoretischen Vernunftgebrauch fähig sind. Fer-

Ich erweitere hier, wie mich dünkt mit Recht, be» Be-gn'f einer Thatsache über die gewöhnliche Bedeutung diesesWorts. Denn es ist nicht nöthig, ja nicht einmal thunlich,djesen Ausdruck bloß auf die wirklich- Erfahrung einzu-schränken, wenn von dem Verhältnisse der Dinge zu unserenErkenlitnißvermögeii die Rede ist, da eine bloß mögliche Er-fahrung schon hinreichend ist, um von ihnen blos als Ge-genständen einer bestimmten Erkcmitnißart, zu reden.