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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
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458 Zweyter Tbeil.

sche reine Vernunft geboten ist, und mithin als möglichangenommen werden muß. Diese gebotene Wirkung,

zustimmt den einzigen für uns denkbaren Be-dingungen ihrer Möglichkeit, nehmlich dem DaseynGottes und der Seelen-Unsterblichkeit, sind Glcmbenö-sttchen (ros 5iäei), und zwar die einzigen unter allenGegenständen, die so genannt werden können Denn,ob von uns gleich, was wir nur von der Erfahrung an-derer durch Zeugniß lernen können, geglaubt werdenmuß, so ist es darum doch noch nicht an sich Glaubens-sache; denn bei) jener Zeugen Einem war es docheigene Erfahrung und Thatsache, oder wird als solchevorausgesetzt. Zudem muß es möglich seyn, durch die-sen Weg (des historischen Glaubens) zum Wissen zugelangen; und die Objecte der Geschichte und Geogra-phie, wie alles überhaupt was zu wissen nach der Be-schaffenheit unserer Errenntnißvcrmögen wenigstens mög-lich ist, gehören nicht zu Glaubenssachen, sondern znThatsachen. Nur Gegenstande der reinen Vernunft kön-

') Glaubenssachen sind aber darum nicht Glaubensartikel;iveiü! man unter den letzteren solche Glaubenösachen ver-steht, tu deren Bei-eimmiß (innerem oder äußeren) manverpflichtet werden kaun: dergleichen also die natürlicheTheologie nicht enthält- Denn da sie, als Glaubsnssa-chen sich (gleich den Thatsachen) auf theoretische Beweisenicht gründen können; so ist es ei» freyes Fürwahrhalten,und auch nur als ein solches mit der Moralität des Sub-jects vereinbar-