Critik der telsologischen Urtheilskraft. 459
nm allenfalls Glaubenssachen seyn, aber nicht als Ge-genstände der bloßen reinen speculativen Vernunft; dennda können sie gar nicht einmal mir Sicherheit zu denSachen, d. i. Objecten jenes für uns möglichen Erkennt--nisses, gezahlt werden- Es sind Ideen, d. i. Begriffe,denen man die objective Realität theoretisch nicht sichernkann. Dagegen ist der von uns zu bewirkende höchsteEndzweck, das wodurch wir allein würdig werden kön-nen selbst Endzweck einer Schöpfung zu seyn, eine Idee,die für uns in practischer Beziehung objective Realitäthat, und Sache; aber darum, weil wir diesem Begriffein theoretischer Absicht diese Realität nicht verschaffenkönnen, bloße Glaubenssache der reinen Vernunft, mitihm aber zugleich Gott und Unsterblichkeit, als die Be-dingungen, unter denen allein wir/ nach der Beschaf-fenheit unserer (der menschlichen) Vernunft, uns dieMöglichkeit jenes Effects des gesetzmäßigen Gebrauchsunserer Freyheit denken können. Das Fürwahrhaltenaber in Glaubenssachen ist ein Fürwahrhalten in reinerpractischer Absicht, d. i. ein moralischer Glaube, dernichts für das theoretische, sondern bloß für das practi-sche, auf Befolgung seiner Pflichten gerichtete, reine Ver-nunsterkcnntniß, beweifet, und die Speculation, oderdie practifchen Klugheitsregeln nach dem Princip derSelbstliebe, gar nicht erweitert. Wenn das oberstePrincip aller Sittcngefctze ein Postulat ist, so wird zu-gleich die Möglichkeit ihres höchsten -Objects, mithin