462 Zweyter Theil.
Glaube (als Iisditns, nicht als -rctns) ist die mo-ralische Denkungsart der Vernunft im Fürwahrhaltendesjenigen, was für das theoretische Erkenntniß unzu-gänglich ist. Er ist also der beharrliche Grundsatz desGemüths, das, was zur Möglichkeit des höchsten mo-ralischen Endzwecks als Bedingung vorauszusetzen noth-wendig ist, wegen der Verbindlichkeit zu demselben alswahr anzunehmen ob zwar die Möglichkeit dessel-
Unsterblichksit anzunehmen, für eine ungegründcte und nich-tige wenn gleich wohlgemeinte Erwartung halten, und,wenn sie vv» diesem Urtheile völlige Gewissheit haben könn-te, das moralische Gesetz selbst als bloße Täuschung unlererVernunft in practischer Rücksicht ansehen. Da aber diespekulative Vernunft sich völlig überzeugt, daß das letzterenie geschehen rann, dagegen aber jene Ideen, deren Gegen-stand über die Natur hinaus liegt, ohne Widerspruch ge-dacht werden können; so wird sie für ihr eigenes prrictischesGesetz und die dadurch auferlegte Aufgabe, also in morali-scher Rücksicht, i'»e Jd?cn als real anerkennen müssen,um nicht.mit sich selbst in Widerspruch zu kommen.
') Er ist ein Vertrauen auf die Verheißung des moralischenGesetzes; aber nicht als eine solche, die in demselben ent-halten ist, sonder» die ich hineinlege, und zwar aus mora-lisch hinreichendem Grunde. Denn ein Endzweck kanndurch kein Gesetz der Vernunft geboten sey», ohne daßdies- zugleich die Erreichbarkeit desselben, w^-nN gl>ich un-gewiß, verspreche, und hiemil auch d5s Fürwahrkaltender einzigen Bedingungen berechtige, unter dnien imsereVernunft sich diese allein denken kann. Dav Wort -?>äezdrückt dieses auch schon aus; und es kann nur ^-denkiichscheinen, wie dieser Ausdruck und diese besondere Idee j:.' die