464 Zweyter Theil.
nur in Ansehung ihres practischen Gebrauchs), für dieAbsicht derselben hinreichend, gegründet: denn
ohne ihn hat die moralische Denkungsart bey den: Ver-stoß gegen die Aufforderung der theoretischen Vernunftzum Beweise (der Möglichreit des Objects der Mora-lität) keine feste Beharrlichkeit, sondern schwankt zwi-schen practischen Geboten und theoretischen Zweifeln.Ungläubisch seyn, heißt der Maxime nachhangen,Zeugnissen überhaupt nicht zu glauben; Ungläubigaber ist der, welcher jenen Vernunstideen, weil esihnen an theoretischer Begründung ihrer Realitätfehlt, darum alle Gültigkeit abspricht. Er ur-theilt also dogmatisch. Ein dogmatischer Unglaubekann aber mit einer in der Denkungsart herrschendensittlichen Maxime nicht zusammen bestehen (denn einemZwecke, der für nichts als Hirngespinst erkannt wird,nachzugehen, kann die Vernunft nicht gebieten); wohlaber ein Zweifelglaube, dem der Mangel der Über-zeugung durch Gründe der fpeculativen Vernunft nurHinderniß ist, welchem eine critische Einsicht in dieSchranken der letztern den Einfluß auf das Verhaltenbenehmen und ihm ein überwiegendes practisches Fü>
wahrhalten zum Ersatz hinstellen kann.
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«- <-Wenn man an die Stelle gewisser verfehlten Ver-suche in der Philosophie ein anderes Princip aufführenund ihm Einfluß verschaffen will, so gereicht es zu gro-ßer