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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
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466
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466 Zweyter Theil.

Moral zureichend, verschaffen. Theologie und Pnev-Matologie, als Aufgaben zum Behuf der Wissenschaf-ten einer speculativen Vernunft, weil deren Vegrif füralle uusere Erkennmißvermögen überschwenglich ist, kön-nen durch keine empirische Data und Pradicate zuStande kommen. Die Bestimmung beider Begrif-ft, Gottes sowohl als der Seele (in Ansehung ihrerUnsterblichkeit), kann nur durch Pradicate geschehen,die, ob sie gleich selbst nur aus einem übersinnlichenGrunde möglich sind, dennoch in der Erfahrung ihreRealität beweisen müssen: denn fo allein können sievon ganz übersinnlichen Wesen ein Erkenntniß möglichmachen. Dergleichen ist nun der einzige in dermenschlichen Vernunft anzutreffende Begrif der Frey-heit des Menschen unter moralischen Gesetzen, zusammtdem Endzwecke, den jene durch diese vorschreibt, wo-von die erstem dem Urheber der Natur, der zweytedem Menschen diejenigen Eigenschaften beyzulegen taug-lich sind, welche zu der Möglichkeit beider die nothwen-dige Bedingung enthalten; so daß eben ans dieser Ideeauf die Existenz und die Beschasft'.-Heit jener sonst gänz-lich für uns verborgenen Wesen geschlossen werden kann.

Also liegt der Gruud der auf dem bloß theoretischenWege verfehlten Absicht, Gott und Unsterblichkeit zubeweisen, darin: daß von dem Übersinnlichen auf die-sem Wege (der Naturbegrisse) gar kein Erkenntniß mög-lich ist. Daß es dagegen auf dem moralischen (des