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Zweyter Theil.
grif aller unbedingt-practischen Gesetze) die Vernunftüber diejenigen Gränzen erweitern kann, innerhalb de-ren jeder Naturbegrif (theoretischer) ohne Hofnung ein-geschränkt bleiben müßte.
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Allgemeine Anmerkung zur Teleologie.
Wenn die Frage ist: welchen Nang das moralische Ar,gument, welches das Dasey» Gottes nur als GlaubenSsa»che für diepraeltsch reine Vernunft beweiset, unter den übrl-gen in der Philosophie behaupte; so läßt sich der ganze Besitzdieser letzten, leicht überschlagen, wo es sich dann auswet,set, daß hier nicht zu wählen sey, sondern ihr theoretischesVermögen, vor einer unparteyischen Critik, alle seine An-sprüche von selbst aufgeben müsse.
Auf Thatsache muß sich alles Fürwahrhalten zufordersigründen, wenn es nicht völlig grundlos seyn soll; und eskann also nur der einzige Unterschied im Beweisen Statt fin-den, ob auf diese Thatsache ein Fürwahrhalten der darausgezogenen Folgerung, als IVissen, für das theoictische,oder, bloß als Glauben, für das practische Erkenntniß,tömie gegründet werden. Alle Thatsachen gehören mtwedcrzum Naturbegrif, der seine Realität an den vor allen Na-turbegrisscn gegebenen (oder zu geben möglichen) Gegen-ständen der Sinne beweiset; oder zum Freyheitobegriffe,der seine Realität durch die Causalttät der Vernunft, inAnsehung gewisser durch sie möglichen Wirkungen in derS!nnenwelt, die sie im moralischen Gese^e unwidcrleglichposiulirt, hinreichend darthut. Der Nalurbegrif (bloß zurtheoretischen Erkenntniß gehörige) ist nun entweder m«la,physisch, und Völlig a ^»ioii; oder physisch, d. i. s xolisiivii