474 Zweyter Theil.
hinreichenden Grund finden, den Begrlf des Urwescns die-sen angemessen, d. i. als einer Gottheit, und die Nttur(selbst uiiser eigenes Daseyn) als einen jener und ihren Ge,sehen gemäßen Endzweck zu vostuliren, und zwar tn Rück'sichr auf das unnachlaßliche Gebot der practischen Ver-nunft. — Daß nun aber in der wirklichen Welt für die ver-nünftigen Wesen in ihr reichlicher Stof zur physischen Te-lcologie ist (welches eben nicht nothwendig wäre), dient demmoralischen Argument zu erwünschter Bestätigung, soweitNarur erwaS den Vernunftideen (den moralischen) Analo-ges aufzustellen vermag. Denn der Begrif einer oberstenUrsache, die Verstand hat, (welches aber für eine Theologielange nicht hinreichend ist) bekommt dadurch die, für diereflecrirende Urtheilskrafr hinreichende, Realität; aber er istnicht erforderlich, um den moralischen Beweis darauf zugründen: noch dient diese-, um jenen, der für sich alleingar nicht auf Moralität hinweiset, durch fortgesetztenSchluß nach einem einzigen Princip, zu einem Beweise zuergänzen. Zwey so ungleichartige Principien, als Naturund Freyheit, können nur zwey verschiedene Bcwcisarrenabgeben, da denn der Versuch, denselben aus der ersterenzu führen, für das was bewiesen werden soll, unzulänglichbefunden wird.
Wenn der physisch > teleologische Beweisgrund zu demgesuchten Beweise zureichte, so wäre cö für die speculattveVernunft sehr befriedigend; oenn er würde Hofnung geben,eine Theosophic hervorzubringen (so würde man nehmlich dietheoretische Erkenntniß der göttlichen Natur und seiner Exi-stenz, welche zur Erklärung der Wellbeschassenheit und zu-gleich der Bestimmung der sittlichen Gesetze zureichte, neu»nen müssen,. Eben so wenn Psychologie zureichte, um da-durch zur Erkenntniß ocr Unsterblichkeit der Seele zu gelan-