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Critik der Urtheilskraft / von Immanuel Kant
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477
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Critik der teleslogischen Urtheilskraft. 477

dazu gehörige Natureigenschaften erforderlich sind, die mitdem moralischen Endzwecke, der unendlich ist, als verbun-den, mithin ihm adäquat gedacht werden müssen, und kannso den Begrif eines einzigen Miturhebers, der zu einerTheologie tauglich ist, ganz allein verschaffen.

Auf solche Weise führt eine Theologie auch unmittelbarzur Religion,-d. i. der Erkenntniß unserer Pflichten,als göttlicher Gebote; weil die Erkenntniß unserer Pflicht,und des darin uns durch Vernunft aufsrkgttn Endzwecks,den Begrif von Gott zuerst bestimmt hervorbringen konnte,der also schon in seinem Ursprünge von der Verbindlichrett ge-gen dieses Wesen unzertrennlich ist: anstatt daß, wenn derBegrif vom Urwcftn auf dem bloß theoretischen Wege (nehm«lich desselben als bloßer Ursache der Natur) auch bestimmt ge-funden werden könnte, es nachher noch mit großer Schrote,rlgkeit, vielleicht gar Unmöglichkeit es ohne willkürliche Ein,schicbung zu leisten, verbunden seyn würde, diesem Weseneine Causslttät nach moralischen Gesetzen durch gründlicheBeweise beyzulegen; ohne die doch jener angeblich theologi-sche Begrif keine Grundlage zur Religion ausmachen kann.Selbst wenn eine Religion auf diesem theoretischen Wege ge-gründet werden könnte, würde sie in Ansehung der Gesin-nung (worin doch ihr Wesentliches besteht) wirklich von der,jenigen unterschieden seyn, in welcher der Begrif von Gott und die (practische) Überzeugung von seinem Daseyn ausGrundideen der Sittlichkeit entspringt,' Denn wenn wir All,gewalt, Allwissenheil u. s. w. eines Welturhcbers, als ander-wärts her uns gegebene Begriffe voraussehen müßten, umnachher unsere Begriffe von Pflichten auf unser Verhältnißzu ihm nur anzuwenden, so müßten diese sehr stark den Anstrichvon Zwang und abgenöthtgcer Unterwerfung bey sich führen;statt dessen, wenn die Hochachtung für das sittliche Gesetz