Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
119
Einzelbild herunterladen
 
  

Zweyter Abschnitt. 119

weit vollkommner, weil sie aus dem Glaube» an denWeltheiland kommen. Unterdeß folgen aus der Er-lösung Jesu Christi noch besondere Verbindlichkeiten,welche gleichwohl mit den Pflichten des natürlichenMoralgesetzes in einer genauen Vcrwandschast ste-hen. Da seine Erlösung alle Menschen angeht:so müssen auch die besondern Pflichten, welche sichdaraus herleiten lassen, allen Christen obliegen, wennman davon die Pflichten derjenigen ausnimmt, wel-che die Versöhnung der Welt predigen müssen. Eineeifrige Liebe gegen den Gott, der so viel an unsreErrettung gewandt hat, die Demuth vor ihm, dieBeständigkeit im Glauben, die Gedult, die geistlicheWachsamkeit und Aufsicht auf sich selbst, und inAnsehung anderer Menschen die Bruderliebe; dennnunmehr müssen wir einander nicht blos als Ge-schöpfe, sondern auch als Erlöste eines Gottes, be-trachten ; das alles sind allgemeine Christenpflichten.Christus und seine Jünger haben außer dem Amteder Lehrer keine neue Stande und Lebensarten ein-geführet. Soll also eine Handlung den Namen ei-ner christlichen Tugend verdienen: so muß sie ent-weder in dem göttlichen Moralgesetze befohlen seyn,oder aus der allgemeinen Erlösung unsers Geschlechtshergeleitet werden können, und also entweder vonden Lehrern des Evangelii, oder von allen Christen,und zu allen Zeiten, ausgeübt werden. Dieses istdie Vorstellung, welche unö die Offenbarung von derSittenlehre Jesu Christi machet.

Diejenigen nun, welche im Glauben und in derLiebe ihrem Erlöser nachwandeln, machen die un-sichtbare allgemeine Kirche Jesu Christi aus. Alleinwie wird ihr Zustand, und der Zustand derer, welche

H 4 entweder