Zweyter Abschnitt. 419
Ferner kann man anmerken, daß es in der erstenKirche keine richterliche Gewalt gab, auf deren ent-scheidenden Ausspruch die apostolische und göttlicheWürde eines Buches angekommen wäre. Die Kir-chen theileten sich, ohne dadurch im Glauben und inder Liebe getrennet zu werden , in ihren Meynungenüber die Anzahl der göttlichen Schriften mit einer un-gckränkten Freyheit. Ein jedes Mitglied der Kirchehatte das Recht, die Wahrheit und die Göttlichkeitder apostolischen Schriften zu unterfuchen. Ein Ca-jus, der den Brief an dieEbräer nicht für apostolischund göttlich erkennen wollte, war ein Priester undkein Bischof, und doch billigten fo viele Bischöfe undKirchen sein kühnes Urtheil. Hingegen waren esPrivatpersonen, welche den Briefen des Jacobuö undJudas und dem zweyten petrinifchen Briefe zu demAnsehen in der Kirche halfen, das sie verdienten.Selbst die Tradition, die Ueberlieferung einer apo-stolischen Schrift von einer Gemeine auf die anderekonnte das apostolische und göttliche Ansehen einerSchrift allein nicht retten. Sie hob die Freyheit,Untersuchungen darüber anzustellen, nicht auf; manverwarf sie aller Tradition ungeachtet, wofern manGründe zu haben glaubte, sie nicht für apostolisch undgöttlich zu halten. Man kann daraus sehen, warumdie Sorgfalt der ersten Kirchen für die Aufbehaltungder eigenhändigen Originale nicht so abergläubisch war,daß sie sich etwa eingebildet hätten, daß mit dem Ver-luste eines solchen eigenhändigen Exemplars so zu sa-gen die ganze Religion verloren würde. Man fragteeben nicht, wenn man sich überzeugen wollte, ob einBuch apostolisch und göttlich wäre: Wo sind die Ori-ginale? Man fragte: Hat das Buch, das ApostolischDd 2 und