Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
428
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428 Geschichte der christlichen Religion.

den dürfen ? Wenn die Kirche Traditionen hatte:so betrafen sie nicht geheime Lehren, sondern Cere-monien und Gebräuche. Die christliche Kirche warschon zweyhundert Jahre alt, als Tertullian , zu sci-co^. »mV. ner Vertheidigung ein Verzeichnis der kirchlichenTraditionen machte. Dieses Verzeichniß enthältnicht etwan Lehren, die nicht in der Offenbarung ent-halten seyn sollten, sondern Gebräuche und Gewohn-heiten der Kirche, welche die Taufe, das Abendmahl,der verstorbenen Christen, und das Fasten betreffen.Ja er nimmt so gar den Grundsatz an, daß ein jederChrist Traditionen machen könne. Ist ein Gebrauch,sagt er, auf die Vernunft gegründet : so wird er einGesetz, er mag herkommen, woher er will. Glaubtman nicht, daß ein jeder Gläubiger erfinden und fest-setzen könne, was Gott anständig ist, was zur Ord-nung in der Kirche gehöret, was zur Seligkeit nützlichist ? Diesen Grundsah baut er auf die Worte IefuChristi: lVarum richtet ihr nicht selber, wasrecht ist? Unterdeß ist nicht zu leugnen, daß manin der ersten Kirche ein gewisses Recht der Verjäh-rung wider die Irrgläubigen angeführet und ihre Irr-thümer deswegen verworfen habe, weil sie neu waren,und ihr Daseyn nicht bis auf die Zeiten der Apostelzurückführen konnten. Allein das beweiset nicht, daßdamals die heilige Schrift nicht für die einzige Weg-weiserinn zur Seligkeit gehalten worden sey.

Die heilige Schrift war also der Grund des öf-fentlichen Unterrichts, und der Privaterbauung. Siewurde nicht allein in den öffentlichen Versammlungender Christen, sondern auch in den Schulen gelesen,in weichen so wohl Kinder als Erwachsene unterrichtet

wurden.