548 Geschichte der christlichen Religion .
Gottesdienstes werfe,,, und so zu sagen, die Verän-derungen begleiten, die er nach und nach erfahren hat.
Eine gottesdienstliche Gesellschaft kann Gott aufkeine andere Art öffentlich ehren, als daß sie ihm fürseine Wohlthaten danket, daß sie ihn um seinen Bey-stand und seine Gnade bittet, daß sie seinen Willenund seine Befehle kennen lernet, und weil er der er-habenste Gegenstand des menschlichen Verstandes ist,sich in seiner Erkenntniß übet; endlich daß sie die Mit-tel der Gnade, wenn er einige verordnet hat, brau-chet. Selbst eine gesunde Vernunft fodert von einemöffentlichen Gottesdienste diese Eigenschaften. Undso war, wie solches die Schriften der Apostel und dieältesten Denkmaler der ersten Kirche lehren, ihr öf-fentlicher Gottesdienst beschaffen. Jedoch da diejeni-gen, welche ein Recht haben sollten, daran Theil zunehmen, wirkliche Christen seyn mußten: so muß manvorher wissen, wie es die erste Kirche mit der Aufnah-me ihrer Mitglieder hielt.
Niemand konnte an dem ganzen öffentlichen Got-tesdienste der Christen mit Recht Theil nehmen, alsein Getaufter; und niemand von Erwachsenen konntegetaufet werden, ohne vorher zu glauben; und nie-mand konnte glauben, ohne vorher unterrichtet gewor-den zu seyn.
Im ersten Anfange des Christenthums wurde vondenen, in welchen die Wunder und Predigten derApostel das Verlangen erweckten, glaubig zu werde»,nichts weiter gefodert, als der Glaube, daß Jesus der Sohn Gottes und der einzige Erlöser des mensch-lichen Geschlechtes sey, und das aufrichtige Verspre-chen, nach den Vorschriften der Religion zu leben.Leistete» sie bendeö : so wurden sie getaufet. Dieses
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