Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
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Zweyter Abschnitt. , 55»

thaten, die sie durch den Zugang der Kirche erhielten,und zugleich an ihre Psiichten erinnern sollten. DieChristen hatten damals eine so große Ehrfurcht gegenihre Bischöfe, daß sie es ihnen ganz überlassen hat-ten , waö sie für Gebrauche bey dem Gottesdiensteanzuordnen für gut finden wollten. Ueberdieß kam eseigentlich auf die Bischöfe der größern Kirchen an,was für Ceremonien in der Christenheit eingeführetwerden sollten. Denn die Bischöfe der kleinern Ge-meinen , hingen schon von den größern ab, und folg-ten ihnen in allem nach, was sie anordneten. Allediese Umstände und Ursachen vercmlasseten theils dieEinführung neuer gotteödienstlicher Gebräuche, theilsdie schnelle und allgemeine Ausbreitung derselben.

So war es zu Tertullians Zeiten üblich , daß dieCatechumenen öffentlich, erst wenn sie getauft zu wer-den verlangetcn, und dann noch einmal, wenn sie nun ge-tauft werden sollten, von dem Bischöfe gefraget wur-den, ob sie dem Teufel, seinem Wesen, der Weltund ihren Lüsten emsageten. Sie mußten ihr Glau-bmsbekenntniß ablegen. Wenn sie getauft waren, sowurden sie, zur Erinnerung an die geistliche Salbung,oder an die Mittheilung des geistlichen Priesterthu-meö und Königreiches, und der Gnade zu einem hei-ligen Leben, mitOele gesalbet. Der Bischof legte ih- 7-""".ncn dabey die Hand auf / und zeichnete sie mit dem ^"'^/'^Zeichen des Kreuzes, sie an den Tod zu erinnern,durch welchen sie Jesus am Kreuze mir Gott versöh-net hatte. Dieses hieß den Getauften bestätigen undwar ein Vorrecht der Bischöfe. Weil sie in einemerhabenen Verstände durch die Taufe, als durch einegeistliche Wiedergeburt Kinder Gottes geworden wa-ren : so gab man ihnen ein wenig Honig und MilchMm 4 zu