Teil eines Werkes 
Theil 2 (1752) Jacob Benignus Bossuet, Bischofs von Meaux, Einleitung in die Geschichte der Welt, und der Religion / fortgesetzet von Johann Andreas Cramern, Hochfürstl. Oberhofpredigern in Quedlinburg
Entstehung
Seite
556
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556 Geschichte der christlichen Religion.

auch die Schriften anderer gottseligen Männer zurErbauung der Gemeine verlesen.O»/: /n- Auf das Lesen der Schrift folgte gemeiniglich eine^.^e»-^ Vermahnung des Bischofes, an die Versammlung.co«»o». Sie ermunterten die Christen vornehmlich zu einemheiligen Wandel. Denn weil damals niemand eherzur Gemeinschaft der Glaubigen zugelassen wurde,als bis er von allen Wahrheiten , in denen niemandohne Gefahr seiner Seligkeit unwissend seyn kann,hinlänglich unterrichtet worden war; weil auch nochdie Christen glaubten, daß diese Wahrheiten alle voll-kommen deutlich in der Schrift geoffenbaret wordenwären: so trugen sie öffentlich keine Erklärungen der-selben vor. Diese wurden nicht eher nothwendig,als bis die Vertheidigung und weitere Ausführungder geoffenbarten Wahrheiten wegen der vielen Irr-gläubigen eine neue Pflicht der christlichen Lehrer Mir-?>',»//.?»de. Wirerinnern, sagte Tercullian, etwas aus5/>o/. c-5 dem göttlichen Worte, wir schärfen die Gebothe Got-tes ein; wir ermähnen, strafen , und stellen unsernChristen die göttliche Rache vor. Das war der In-halt der öffentlichen Vermahnungen.

Auf die Rede des Bischofes folgte das gemeinschaft-liche Gebeth. Den Inhalt dieses Gebethes wissenwir schon. Es ist aus dem Justinus gewiß, daß der5°"/ Bischof den andern öffentlich vorgebethct habe. Man^,»"/ttQ'- ^ historischen Beweise, die zuverläßig genugo« bestimmen, ob die Christen in den beyden ersten Iahr-Hunderten gewisse bestimmte Gebethformulare gehabt»^ haben, oder nicht. So viel ist unstreitig, daß das^ welches Christus seine Jünger lehrete, zu

allen Zeiten für das allerheiligst« und vollständigste^c. / Gebeth gehalten worden ist. Wie konnte es den er-sten