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Bd. 2 (1782)
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i.TH. 2.Abschl!. 8. Kap.

denn da es in der Conjugation zu Umschreibung derim Deutschen fehlenden Zeiten gebraucht wird, sokann auch kein Verbum, e6 sey von welcher Art e6wolle, dasselbe entbehren.

Das Deut- §. 456. Das Griechische und lateinische Parti-sche Partici- cipium ist ursprünglich und von seinem Entstehenpium i,^>:«a Adjectivum, das Deutsche hingegen ein Ad.Adverbmm. ^.h^in oder Besch^ffenheitsmort. Dieses erhellettheils aus der Abwesenheit aller im Deutschen zueinem Adjective unentbehrlichen Concretions-Zei-chen, liebend, gehend, geliebt, gegangen, theilsauch aus dem Begriffe, indem eH den Begriff desVerbi für sich allein betrachtet, aber dabey unselb-ständig bezeichnet, und daher so, wie es da ist, nichtzur unmittelbaren Bestimmung des Substantives,wohl aber des Verbi gebraucht werden kann: Amincsprach weinend, dein Freund hat geschrieben;wo weinend und geschrieben zunächst das Ver-bum bestimmen, und das sprechen und haben nä-her bezeichnen. Da nun ein wahres Beschaf-fenheitswort nur mit dem Nebenbegriffe der Zeitist, so stehet es in der Rede auch allemahl da, woein jedes anderes Beschaffenheitswort stehen muß.Man sagt: ich fand ihn schlafend, er verhältsich leidend, weinend kam er und lachendging er wieder weg, er stand erschrocken da,verwundet war er nicht; eben wie man sagt:ich fand ihn krank, er verhielt sich thätig,krank kain er und gesund ging er wieder weg,reich war er nicht.

Leidet die §. 457- Da nun das Deutsche Participium einSteigerung wahres Adverbium ist, so gilt von demselben auchund Coxcrö- alles, was von andern Beschaffenheitswörtern ge-sagt werden kann. Folglich kann es durch den ge-wöhn-