Von dem Patticiplo. §.459. 17
kennet. Morgig, der morgige Tag, wie inmanchen Sprecharten üblich ist, hat zwar die Ana-logie von gestrig und heutig vor sich; allein, da e6gleichfalls der edlern Schreibart fremd ist, fo reichtdie Analogie nicht hin, eS zn rechtfertigen. Mor-gen bleibt also ein Umstandswort, von welchem dieedle Schreibart rein Adjectiv bilden bann.
§. 459. Wenn das Verbum transitiv ist, folg- Kann einenlich einen Cafum regieret, so behalt das Partici- Casmn re-pium Prasentis, weil es in allen Fällen thätig ist, ^m''denselben bey, eS mag concrefcieret werden odernicht: die Sonne bringt alles belebend hervor,die alles belebende Sonne, die uns trösten-den Freunde, die dir drohende Gefahr. Istder Casus des Nennwortes ein Substantiv, undhat dasselbe keinen Artikel vor sich, so kann cS zu«weilen mit dem Participio Zusammen gezogen wer-den. Die Zusammenziehung ist unleugbar undnothwendig, wenn das Substantivum seine End-oderBiegungssylbe verlieret, welches allemahl ein un-trügliches Merkmahl der Zusammenziehnng ist, S.§. 579. Ein ehrliebendes Gemüth, der wach-habende Gfficier, die gesetzgebende Macht,für Ehre liebendes, die N?ache habende, Ge-setze gebende. Einige andere Fälle haben denallgemeinen Gebrauch vor sich, wie kriegführendeMächre. Allein daraus folget noch nicht, daßman gerade ein jedes vollständiges Substantivumohne Artikel mit seinem Participio zusammen zie-hen dürfe und müsse, weil man fönst auch berechti-get seyn würde, es mit dein Verbo zusammen zu zie-hen : die Smrm drohende lVolke, Zeit ver-schwendende Spiele; warum sturmdrohend,zeirvcrschwendendIst doch noch niemandeneingefallen, rvenn die Wolke Sturm droher,Adel.-L.Spr. U.V. B wenn