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i.TH. 2.Abschtt. 8. Kap.
tral gebraucht werden kann; es ist die Deutlich-keit und höchste mögliche Verständlichkeit, das ersteGrundgesetz in allen Sprachen. Wenn da6 Par-ticipium als ein Adverbium gebraucht wird, so zei-get mir das dabey befindliche Verbum schon hinläng-lich, ob ich es leidend oder thätig verstehen muß:ich habe geliebt, ich bin geliebt, ich roerde ge-liebt. Allein bey dem conerescierten Adjective falltdieses Hülfsmittel weg, und die Ungewißheit derBedeutung würde in allen Fällen Dunkelheit undVerwirrung machen. Sn geliebter Sohn; wersagt mir da, ob der Sohn geliebt wird, oder geliebthat, wenn ich nicht schon aus dem Sprachgebraucheweist, daß die letzte Bedeutung nicht Statt findet,weil das concrescicrce Participium nur allemahl lei-dend gebraucht wird. Da aber dieser Grundsatz,fo wie alles in der Sprache nur dunkel empfundenwerden konnte, so konnte es auch dabey ohne Aus-nahmen in cinzelen Fällen, wo diese Unbequemlich-keit oft minder klar empfunden wurde, nicht abge-hen, davon in den: folgenden §. 464.fMes §. 46z. Hieraus erhellet zugleich, daß von allen^ckt EtiM VcrbiS, welche nur allein das Hülfswort habenverstatten, und in der Bedeutung, iu welcher sie esschlechterdings erfordern, kein concrescierteS Parti-cipium Präteriti möglich ist, weil die Bedeutunghier allemahl thätig seyn würde. Dergleichen Ver-ba sind nun: 1. alle Transitiva, so fern sie activ ge-braucht werden;' 2. alle Intransitiva, welche daShaben zum Hülfsworte erfordern; z. alle Reci-proca, weil sie als solche jederzeit thätig sind, folg-lich haben erfordern: ich habe mich müde ge-standen, aber nicht, der sich müde gestandeneZuhörer; und 4. alle Impersonalia, weil sie gleich-falls nur allein mit dem Verbo haben verbunden
werden