46 i.TH. 2. Abschn. 9. Kap.
Die zweyte Classe der Befchaffenheitswörter,d. i. die gemachten, wird nur gebraucht, einenUmstand als eine Eigenschaft auszudrucken, dahersie außer der Coneretion oder als bloße Beschaffen-heitswörter nicht üblich sind." Es ist davon schonim ersten Theile §. 289. hinlänglich geredet worden,und im folgenden werden wir noch einmahl daraufkommen, daher ich mich hier nicht weiter dabey auf-halte.
Daß das Participium ein wahres aber voneinem Verbo abgeleitetes Adverbium ist, welchesden Begriffdes Verbi als eine Befchasseuheit, aberunselbständig und für sich betrachtet/mit dem Ne-benbegriffe der Zeit darstellet; ist fchon im vorigengezeiget worden.
Von Zahlwörtern gehören eigentlich nur dieGamings - Vervielfalriguugs - und N?ieder-hohlmiISzahlen, und dieDerdoppelungs- undVerhälnn^zahlen, so fern sie unconcrefciert ge-braucht werden, hierher, S.TH . 1. §.z2i f. Sie sindinsgesammt zusammen gesetzt, und können ohne eineandere Ableitungssylbe coneresciert werden. DieGrdnungs- und lViederhohlungszahlen kön-nen mit mehrerm Rechte zu den gemachten Le-schaffenheirswörtern gerechnet werden, weil sieerst vermittelst eines eigenen AbleituugSlauteS zuBeschaffenheitswörtern gemacht werden müssen, ehesie als Adjectiva gebraucht werden können. DerAbleitungölaut für die cDrdmiiigszahlen ist t,zn?cy-r--e, vier--r-e u. f. f. für die Vervielfäl-tigungs- und lViedeihohlungszahlen aber ig,die dreymahl-ig 5 e Wiedechohiung. S. Th.i.
H. ZI9 UNd Z22.
II. Bildung