Adverbium. 2. Bildung. §. 478. 57
Von dem alten bar, bloß, entblößet, daher nochbarfuß, einer Sache beraubt: volkesbar, ohneVolk, gutesbar, seines Vermögens beraubt, munds-bar, keinen Vormund habend. Da diese Bedeu»tung in Vergleichung mir der folgenden fast jeder-zeit Mißdeutung verursachen kann, so hat die Hoch-deutsche Mundart sie um der Deutlichkeit und Be-stimmtheit der Rede willen, wieder veralten lassen.Indessen scheinet sie noch in offenbar vorhandenzu seyn, welches im Alterthum nur bar allein lau-tete, dem man aber in der Folge zur Verhütungaller Zweydeutigkeit noch das offen zugesellet hat.s. Von dem veralteten baren, tragen, oder viel-mehr dessen so fruchtbaren Wurzel bar, bedeutet die-se Nachsylbe: (1) Eine Anwesenheit sowohl als auchbloße Möglichkeit des Begriffes des Wurzelwvrtes:scheinbar, einen Schein habend, tragbar, sowohlwirklich tragend, als auch was tragen kann, frucht-bar, wirklich Frucht bringend, und was Fruchtbringen kann. So auch haltbar, fehlbar undunfehlbar, brennbar, streitbar, mannbar,kündbar, ruchrbar, lastbar, dienstbar, dank-bar, zinsbar, schoßbar, zollbar, steuerbar.(2) Sehr oft bekommt das Wurzelwort eine leidendeBedeutung: tröstbar, was sich tröste», lasset, ge-tröstet werden kann. So auch untrösrbar, eßbar,lchenbar, gangbar, ein gangbarer N)cg, woman gehen kann, sichtbar, jagdbar, unläugbar,brauchbar, rheilbar, roshnbar, kennbar, zähl-bar, schmelzbar, jchlachtbar, dehnbar, trink-bar, heilbar, hörbar, fühlbar, reiczbar, schiff-bar n. s. f. (z) Eine Verbindlichkeit oder Noth-wendigkeit; eine Fortsetzung der vorigen leidendenBedeutung: schätzbar, was geschaht zu werdenverdienet, zahlbar, was bezahlet werden muß. So
D 5 auch