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Bd. 2 (1782)
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Von den Präpositionen. §.521. 145

4. Eine nähere Bestimmung des Subjectes:er für seine Person, ich für »nein Theil; fürmich, (was mich betrifft,) gesteh ich gern, daßich es nichr begreifst, Haged. das Tanzen kannan und für sich keine Sünde seyn.

5. Eine genaue Bestimmung der Zeit, nur ineinigen Füllen: für jcyr kann ich es nicht thun;für jeyc gehöret es mir zu; für dieß Mahlwill ich es dir vergeben: für heure bin ich ge-sättigt; ich gehe für einige Zeit auf das Land,besser auf.

6. Eine Ordnung, sowohl mit Ordnungszah-len: für das erste, für das zweyte, d.i. was daserste, was das zweyte betrifft. Als auch mit Sub-siantiven: Mann für Nlann, ein Mann nachdem andern; eine Sache Stück für Stück durch-gehen; Fuß für Fuß, Schritt für Schritt;lasten sie mich Scene für Scene lesen; durveißr, daß Tag für Tag dein airerVarer keift,Rost.

7. Endlich wird es noch in einigen besondernFallen gebraucht, z. B. ich höre es für mein Le-ben gern; was für den Henker ist das^ wo dieeigentliche Bedeutung dunkel ist.

Von der Präposition vor reden wir §.Esfragt sich nur noch, ob der Unterschied, welcher zwi-schen vor und für beobachtet wird, wenn sie als Prä-positionen für sich allein gebraucht werden, auch inder Zusammensetzung gilt? Sehen wir auf denHochdeutschen Sprachgebrauch, so muß die Fragemit nein beantwortet werden. In der Zusammen-setzung ist im Hochdeutschen fast in allen Fällen nurallein vor üblich, Fürbitte, Fürsprache, Für-sprecher und fürwahr, etwa ausgenommen, wo-AdchjO.Spr.ll.S. K von