i.Kap. Erklärung derselben. §.558.559. 229
entschuldigen, weil die Kürze nur ein sehr Nachge-ordneter Endzweck ist, welcher nur Statt findet,wenn die Verständlichkeit und der gute Geschmacknicht beleidiget werden. Eben so wenig kann dieGriechische Sprache, welche hierin noch weiter ge-het, zum Muster dienen, weil man von dem Eigen-thümlichen einer Sprache, auf die Eigenheiten einerandern nicht schließen kann, zumahl wenn die we-sentlichen Grundsätze beyder so verschieden sind, alshier sehr leicht erwiesen werden könnte, wenn ichnicht zu weitläufig zu werden befürchtete.
Die Freyheit der Deutschen Sprache, ein be-stimmendes Wort mit dem bestimmten zusammenzu setzen, erstreckt sich auch auf die Wörter fremderSprachen, so fern sie, wenigstens das bestimmende,nur einiger Maßen ein Deutsches Ansehen haben,welche daher sowohl mit Deutschen Wörtern, alsunter sich zusammen gesetzt werden können. MitDeutschen Wörtern: Berg-Collegium, Audienz-Saal, Justiz - N)esen, Transport-Schiffe.Unter sich: Finanz - Collegium, Inrelligcnz-Lomroir, Commerzien-Deputation. Sowohldie Verständlichkeit, als der gute Geschmack, habenseit undenklichen Zeiten das Gesetz gemacht, solcheWörter nie zusammen zu ziehen, sondern sie mitdem Bindezeichen zu schreiben. Siehe die Or-thographie. ^
§. 559. Man verwechsele die Zusammensetzung M über-nicht mit einer Art der Apposition, wenn zwey in -i-ing in dieApposition stehende Substantive, wenn sie einen Apposition,gemeinschaftlichen Artikel haben, oder die Conjun-ction und ausgelassen wird, vermittelst des Binde-striches vereiniget werden: der Fürst-Bischofvon Vamberg, die ^aiftrii!!!-Königinn; wo
P z das