z.Kap. Regeln für dieselbe. §.579. 25z
1. Wenn das Bestimmungswort seine Stellevor dem Verbo behalt, wenn die Construction dasGegentheil erforderte. Dieses Merkmahl betrifftvornehmlich die zusammen gesetzten Verba. Manschreibt daher richtig, brandschatzen, wehkla-gen , rachschlagen, bevormunden, frohlocken,wetteifern, wetterleuchten, durchbrechen u.s.f.weil ich sage: ich brandfcharze, er wehklagte,sie rachschlagen, ich bevormunde dich, werfrohlocket noch ^ wetteifere nicht mit ihm, eswetterleuchtet, er durchbrach dietVand. Aber,.Sturm laufen, Haus halten, Dank sagen, be-vor stehen, hinaus gehen u. s. f. weil ich sagenmuß, sie liefen Sturm, er hielt übel Haus, ja-ge ihm Dank, es stehet mir bevor, er ginghinaus. Ausgenommen sind hier die unächtenZusammensetzungen der Verborum, von welchenbereits Th. 1. §. 4Z4« gehandelt worden, wo dasUmstandswort, wenn es vor dem Verbo zu stehenkommt, mit demselben zusammen gezogen wird.
2. Wenn dem bestimmenden Theile das weib-liche oder sonst gewöhnliche e mangelt: Rirch-gang, blödstnnig; wo doch Böfewichr ausge-nommen ist. S. §. 56z und 566.
z. Wenn dem bestimmenden Theile die sonstnothwendigen Biegungslaute fehlen: Laulthierfür faules Thier, gesetzgebend für Gesetze ge-bend , Kurzweil für kurze 5Veü, Schwarz-dorn für schwarzer Dorn, Hochmejse für hoheBlesse, Langohr, ein Thier mit langen Ohren,die Meistbietenden, welche das meiste biethen,Denkmahl, ein Mahl zum Andenken, Fallgatter,zum fallen, Adleraugen, für Augen eines Adlers,dankvergejsen, des Dankes vergessen.
4. Wenn